DAC 6 – EU-Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Intermediäre und hilfsweise die Steuerpflichtigen sind ab dem 1. Juli 2020 verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen der zuständigen Finanzbehörde anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflichten ist ordnungswidrigkeitenbewehrt. Gestaltungen ab dem 25. Juni 2018 sind in dem Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. August 2020 anzuzeigen.
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